IGeL (Zusatzleistungen/Selbstzahler-Leistungen)
Diese Abkürzung steht für Individuelle Gesundheits Leistungen und umfasst medizinische Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nach § 92 SGBV von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen sind. Einige sind dennoch sehr sinnvoll und werden in unserer Praxis angeboten.
Dies umfasst:
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